Keine Maut für Erdgas- und Elektro-Lkw

Neuregelung der Bundesregierung sieht eine Befreiung von Elektro- und Erdgas-Lkw von der Maut, der Antrag, auch Busse in die Maut einzubeziehen, wird abgelehnt.

Freie Fahrt: Der Bundestag hat Erdgas- und Elektro-Lkw von der Bundesfernstraßenmaut befreit. Lkw mit alternativem Antrieb könnten damit Rückenwind erhalten.
Freie Fahrt: Der Bundestag hat Erdgas- und Elektro-Lkw von der Bundesfernstraßenmaut befreit. Lkw mit alternativem Antrieb könnten damit Rückenwind erhalten.
Redaktion (allg.)

Der Bundestag hat am Donnerstag den Regierungsentwurf zur Änderung der Sätze für die Lkw-Maut auf Bundesfernstraßen ab dem 1. Januar 2019 angenommen. „Insbesondere im Hinblick auf leichtere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen soll die Verursachergerechtigkeit im Vergleich zu den bisherigen Achsklassen weiter erhöht werden“, begründet die Bundesregierung die Neuregelung. Außerdem werden Elektro-Lkw von der Lkw-Maut befreit. Diese Mautbefreiung soll in zwei bis drei Jahren "anhand der dann vorliegenden Marktgegebenheiten" überprüft und entschieden werden, „ob und in welchem Umfang diese Fahrzeuge zur Finanzierung der Wegekosten herangezogen werden“. Hinzu kommt eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Mit der Neuregelung sollen der Vorlage zufolge in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden.

CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD, FDP und Grüne dagegen, die Linksfraktion enthielt sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses zugrunde, der noch Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen hatte. Darüber hinaus überwies das Parlament einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Verhältnismäßige Lkw-Maut mit nachhaltigen Anreizen und Technologieoffenheit“ zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ziel des Gesetzes ist es laut Regierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen.

Außerdem wurde eine Anregung des Bundesrates aufgegriffen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Maut zu befreien. Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Linken, auch Omnibusse in die Fernstraßenmautregelung einzubeziehen, da schwere Kraftfahrzeuge Kosten für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Bundesstraßen verursachten und dies auf Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr durch Kraftomnibusse in gleicher Weise zutreffe. Die Linke hatte auch die Mautbefreiung für Lkw mit Elektroantrieb abgelehnt, weil auch der Schienengüterverkehr mit Elektroantrieb mit „Schienenmaut“ belastet werde. Nur die Grünen hatten die beiden Vorlagen der Linken unterstützt.

Iveco: Staat kommt seinem Versprechen zur Förderung von Alternativen nach
Der stark im Bereich Erdgasmobilität engagierte Nutzfahrzeughersteller Iveco begrüßte den Beschluss und sieht sich in seinen vor 20 Jahren begonnenen Aktivitäten für Methanfahrzeuge – damals zuerst im Transporter – bestätigt. "Vor allem den bereits rund um Deutschland sehr erfolgreichen LNG Fahrzeugen wird der Beschluss Auftrieb verleihen", verspricht sich der Hersteller. Bei einem klassischen Sattelzug spare man sich ab dem 1. Januar 2019 18,7 Cent pro km, rechnet der Anbieter vor. "Während bei einem Stromer aufgrund der elektrisch möglichen Reichweiten dieser Vorteil eher gering ausfällt, ist diese Förderung für einen uneingeschränkt fernverkehrstauglichen LNG Truck ein entscheidendes Instrument, um den Amortisationszeitraum zu verkürzen", warb ein Sprecher. Die Förderung bei der Anschaffung, das sind derzeit 12.000 Euro bei LNG, 8.000 Euro bei CNG, gelte weiterhin. Zudem sei der Preisabstand des sauberen Kraftstoffs zum Diesel in der jüngsten Vergangenheit stark angewachsen. "Der Staat kommt damit seinem Versprechen, den Markthochlauf von weiteren Alternativen zu fördern, ein gutes und praxisgerechtes Stück näher", resümierte der Hersteller. Die Förderung ist auf zunächst 2 Jahre begrenzt. Danach gilt diese Fahrzeuge weiterhin eine Mautreduzierung um die Luftverschmutzungsabgabe nach dem Wegekostengutachten (1,1 Cent / km).

Foto: Iveco

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