Elektromobilität

Die Richtlinie der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität ist jetzt veröffentlich worden. Ab Samstag, dem 2. Juli 2016 um 00:00 Uhr können Anträge für die Kaufprämie für Elektrofahrzeuge, der sogenannten Umweltbonus, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

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Redaktion (allg.)

Im ursprünglichen Text, den das Bundesverkehrsministerium im April veröffentlicht hatte, war nur von Förderung privater Elektro-Fahrzeuge die Rede. Das wurde im Zuge der Ausgestaltung der Richtlinie offenbar modifiziert und zuvor von zahlreichen Experten moniert worden. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, betont zum Start des neuen Förderprogramms: „Das BAFA wird die Entwicklung zur Mobilität der Zukunft mit einer unbürokratischen und vollelektronischen Antragsbearbeitung unterstützen.“

Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst ist der Umweltbonus zusammen mit dem Kauf- oder Leasingvertrag über das Online-Portal zu beantragen. Der Käufer erhält im Anschluss vom ​BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das ​BAFA den Zuschuss aus, beschreibt das Amt den Ablauf.

Gefördert werden Elektroautos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind. Gelistet sind etwa auch Fahrzeuge der Nutzfahrzeugzulassungsklassen N1 (bis 3,5 Tonnen) und N2 (3,5 bis 12 Tonnen). Damit kann auch für gewerblich genutzte Elektro-Lastwagen die Prämie in Anspruch genommen werden.

Förderung
Der Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-In Hybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens jedoch bis 2019. Nähere Informationen unter: www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/elektromobilitaet/

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