Unterwegs Ausgabe 2 2018

Unterwegs Ausgabe 2 2018
Bert Brandenburg
Bert Brandenburg
ausgeschieden (Chefredakteur bis Dezember 2019)

Diesel-Fahrverbote können kommen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden. Die von den Kommunen verhängten Dieselfahrverbote sind rechtmäßig. Der Urteilspruch fiel, weil die Deutsche Umwelthilfe gegen die hohen Schadstoffwerte in Städten geklagt hatte.

Die Vorinstanzen verpflichteten darauf die Behörden in Stuttgart und Düsseldorf zur Verschärfung der Luftreinhaltepläne. Dagegen legten Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Revision ein. Sie stellten in Frage, ob sich ein solches Fahrverbot mit dem geltenden Straßenverkehrsrecht deckt. Nun bestätigten die Leipziger Richter die Entscheidungen der Vorinstanzen. Ein konkretes Diesel-Verbot erließen sie allerdings nicht. Das Urteil besagt, dass die Kommunen – wie bereits von den vorangestellten Instanzen entschieden – Verbote zur Luftreinhaltung anordnen dürfen.

Im Nachgang zum Leipziger Urteil müssen jetzt erst einmal die Luftreinhaltepläne der Städte angepasst und von den Landesregierungen genehmigt werden. Das wird dauern. Aus Stuttgart wird verlautet, ab Oktober 2018 „könnte“ es zur Aussperrung von Dieseln der Abgasnormen Euro 1 bis 4 kommen. Verkehrsexperten gehen davon aus, dass noch knapp zwölf Millionen Diesel-Pkw deutschlandweit unterhalb der Euro-6-Abgasnorm unterwegs sind. Die wären von Diesel-Verboten betroffen. Dazu kommen Liefer- und Transportfahrzeuge, eventuell sogar Benziner unterhalb von Euro 3. Da stelle sich unweigerlich die Frage, ob ein Dieselbann verhältnismäßig sei.

Die Richter bejahten das. Der Schutz von Leben und Gesundheit sei höher zu bewerten als dagegen abzuwägende Rechtsgüter betroffener Fahrzeug-Eigentümer. Die Richter gaben den Kommunen Stuttgart und Düsseldorf dennoch auf, ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen. So müssten Übergangsfristen geschaffen werden und Fahrverbote dürften nur phasenweise eingeführt werden. Zudem bedürfe es Ausnahmen, beispielsweise für Handwerker oder Anwohnergruppen. Auch der Lieferverkehr könnte von solchen Ausnahmeregelungen profitieren. Verkehrs- und Wirtschaftsverbänden wäre es das Liebste, Fahrverbote würden nicht kommen. Sie argumentieren, dass die staatliche Förderung von Elektro-Lkw und Hybridfahrzeugen sowie Anreize zur Ausstattung von Motoren mit besseren Euronormen hier der richtige Weg sei.

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Viel Spaß beim Lesen von Unterwegs auf der Autobahn wünscht Ihnen

Bert Brandenburg

Unterwegs ist eine Zeitung aus dem HUSS-VERLAG in München. Erstellt von den Redaktionen von busplaner, PROFI-Werkstatt, LOGISTRA, taxi heute, VISION mobility und Transport.
Diese Ausgabe enthält das Sonderheft Touristik, eine Vollbeilage der HUSS-VERLAG GmbH. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung!

Herausgeber: Christoph Huss, Bert Brandenburg
Idee: Eberhard Göhrum
Chefredaktion: Bert Brandenburg
Redaktion: Eberhard Göhrum, Julia Lenhardt
Schlussredaktion: Karin Huss
Grafik/Layout: Thomas Göhrum
Sales Management: Michaela Pech (verantwortlich), Susanne Stephan
Anzeigendisposition: Susanne Trautner. Gültige Anzeigenpreisliste vom 1. Januar 2018
Vertrieb: Oliver Dorsch
Erscheinungsweise: viermal jährlich 2018
Einzelheft: 1,20 €
Druck: Dierichs Druck + Media GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 168, 34121 Kassel
ISSN: 2511-7858
Verlag: HUSS-VERLAG GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München
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