Streit um Gesetz für Diesel-Nachrüstung

Bundesverkehrsminister Scheuer will Hardware-Nachrüstung und Umtauschprämie für Dieselfahrzeuge in den 15 am stärksten belasteten Gebieten. Sie flächendeckend auszurollen lehnt die Regierung jedoch ab.

Um ihre Mobilität erhalten zu können sollen Fahrzeughalter in belasteten Regionen besondere Angebote erhalten.
Um ihre Mobilität erhalten zu können sollen Fahrzeughalter in belasteten Regionen besondere Angebote erhalten.
Redaktion (allg.)

Während sich der Bundesrat sich dafür ausspricht, Hardware-Nachrüstungen und Umtauschprämien für betroffene Dieselfahrzeuge flächendeckend zu ermöglichen, positioniert sich die Bundesregierung eindeutig dagegen. In einer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme der Länderkammer (19/6927) lehnte sie deren Ansinnen ab. Eine flächendeckende Einführung von Hardware-Nachrüstungen und Umtauschprämien, heißt es, sei nicht erforderlich. Der Bundesrat hatte die Bundesregierung aufgefordert, das vorgelegte „Konzept für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten“ so zu modifizieren, dass Hardware-Nachrüstung und Umtauschprämie flächendeckend möglich sind.

Nachrüstungen nur für besonders belastete Gebiete
In dem von ihm vorgelegten Konzept plant der Bund die Umtauschprämien und Hardware-Nachrüstungen also nur für die 15 „besonders belasteten Gebiete“. Der Ende Dezember vorgelegte Gesetzentwurf verfolgt vor allem das Ziel, Fahrverbote zu erschweren und Ausnahmen für bestimmte Dieselfahrzeuge zu normieren. Er definiert die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigten technischen Vorschriften für wirksame Systeme zur Hardware-Nachrüstungen bei Pkw. Hardware-Nachrüstungen sollen dabei die NOx-Emissionen im Straßenverkehr minimieren. Die Bundesregierung nimmt in ihrem Vorschlag Busse des ÖPNV, schwere Kommunalfahrzeuge, Handwerker- und Lieferfahrzeuge und Pkw in den Blick.

Das Konzept sieht vor, dass die Fahrzeughalter in den besonders belasteten Regionen – im Fall erforderlicher Verkehrsbeschränkungen – Angebote bekommen, wie sie ihre Mobilität erhalten können. Hierzu zählt unter anderem die Möglichkeit, dass Kraftfahrzeuge mit Dieselantrieb der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5 von Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden können, wenn diese im realen Fahrbetrieb weniger als 270 mg NOx pro Kilometer ausstoßen.

Prüfverfahren als Grundlage
Die Bundesregierung hat für die Hardware-Nachrüstsysteme für Diesel-Pkw ein geeignetes Prüf- und Nachweisverfahren entwickelt, das Grundlage für die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist. Es soll schnellstmöglich als Anlage in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen werden. Hinsichtlich der Machbarkeit von Hardware-Nachrüstungen bei Pkw hatte sich bereits die Expertenrunde 1 des Nationalen Forums Diesel mit den technischen und rechtlichen Fragestellungen beschäftigt. Der Abschlussbericht wurde am 20. November 2018 abschließend behandelt.

„Jetzt ist die Nachrüstindustrie am Zug, wirksame Systeme zu entwickeln, mit denen alle Grenzwerte und Vorschriften eingehalten werden“, hatte Bundesverkehrsminister Scheuer den Ende Dezember vorgelegten Gesetzentwurf kommentiert. „Sofern diese erfüllt sind, wird das Kraftfahrt-Bundesamt schnellstmöglich die Genehmigung erteilen, damit die Nachrüst-Systeme zeitnah auf dem Markt angeboten werden können“, so Scheuer.

Foto: Pixabay

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