Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundestags als wichtigen Schritt, um das Fahren und Laden eines Autos für einen großen Teil der Bevölkerung praktikabler und somit attraktiver zu machen. 2019 hatte der ADAC eine Studie durchgeführt, die ergab, dass nur zwei Prozent der knapp 4.800 untersuchten Tiefgaragen mit einer Ladesäule oder Wallbox ausgestattet sind, und nur vier Prozent bundesweit überhaupt über einen Stromanschluss verfügen. Bislang musste die Entscheidung über den Einbau einer Ladestation immer von allen Miteigentümern des Gemeinschaftseigentums abgesegnet werden; dies hat sich nun geändert. Sofern nun ein E-Auto-Fahrer auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchte und alle technischen Fragen geklärt sind, dürfen die Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft künftig die Installation nicht mehr verhindern.
Karsten Schulze, Technikpräsident des ADAC:
„Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.“