ADAC: Bundestag entscheidet für E-Ladesäulen in privaten Tiefgaragen

Der Bundestag hat entschieden: Besitzer elektrischer Automobile, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig einen Anspruch auf Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Die Entscheidung fiel am vergangenen Donnerstag17. September 2020, und ebnet nun den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes.

Gibt es in Tiefgaragen bisher nur ganz selten: Ladesäulen für Elektroautos. (Foto: Pixabay)
Gibt es in Tiefgaragen bisher nur ganz selten: Ladesäulen für Elektroautos. (Foto: Pixabay)
Radosveta Angelova

Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Bundestags als wichtigen Schritt, um das Fahren und Laden eines Autos für einen großen Teil der Bevölkerung praktikabler und somit attraktiver zu machen. 2019 hatte der ADAC eine Studie durchgeführt, die ergab, dass nur zwei Prozent der knapp 4.800 untersuchten Tiefgaragen mit einer Ladesäule oder Wallbox ausgestattet sind, und nur vier Prozent bundesweit überhaupt über einen Stromanschluss verfügen. Bislang musste die Entscheidung über den Einbau einer Ladestation immer von allen Miteigentümern des Gemeinschaftseigentums abgesegnet werden; dies hat sich nun geändert. Sofern nun ein E-Auto-Fahrer auf eigene Kosten einen Ladepunkt installieren möchte und alle technischen Fragen geklärt sind, dürfen die Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft künftig die Installation nicht mehr verhindern.

Karsten Schulze, Technikpräsident des ADAC:

„Elektro-Autos sollen sinnvollerweise dort geladen werden können, wo sie für längere Zeit stehen – das ist vor allem zu Hause der Fall. Für viele E-Auto-Nutzer in Mehrfamilienhäusern war die gesetzliche Lage bislang eine große Hürde für den Zugang zur eigenen E-Ladesäule. Daher ist es richtig und wichtig, dass der Gesetzgeber nun endlich die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Nutzer von E-Autos einfacher in privaten Sammel- und Tiefgaragen laden können.“

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