Antragsfrist verlängert: Förderung von Abbiegeassistenten geht weiter

Förderfähig sind unter anderem Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz.

Abbiegeassistenten können Leben retten. Und sie sind förderfähig. (Foto: Bünnagel)
Abbiegeassistenten können Leben retten. Und sie sind förderfähig. (Foto: Bünnagel)
Christine Harttmann
(erschienen bei busplaner von Claus Bünnagel)

Das Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme wird bis 22. November 2021 verlängert (Info: LBO). Förderfähig sind u.a. Kraftomnibusse mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz. Sie müssen im Inland für gewerbliche, freiberufliche, gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Tätigkeiten angeschafft und betrieben werden. Gefördert wird die Aus- und Nachrüstung als Anteilsfinanzierung. Die Förderung wickelt das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab. Förderanträge können über das Antragsportal (Förderprogramm „AAS“) des BAG gestellt werden: https://antrag-gbbmvi.bund.de/.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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