BG Verkehr: Camping-Gaskocher gehört nicht ins Fahrerhaus

Auch bei kühler Witterung sollten Gaskocher nur im Freien verwendet werden, warnt die BG Verkehr – es besteht Explosionsgefahr. Auch für den Transport gilt: Kocher mit angeschlossenen Gasflaschen oder Kartuschen müssen in außenliegende Staufächer oder -kästen.

Das Kochen damit im Fahrerhaus kann gefährlich werden - und selbst das Mitführern von Gaskochern im Fahrzeug-Inneren kann ein Bußgeld nach sich ziehen. (Symbolbild: Pixabay)
Das Kochen damit im Fahrerhaus kann gefährlich werden - und selbst das Mitführern von Gaskochern im Fahrzeug-Inneren kann ein Bußgeld nach sich ziehen. (Symbolbild: Pixabay)
Christine Harttmann
(erschienen bei Transport von Anna Barbara Brüggmann)

Besteht am Parkplatz keine Verpflegungsmöglichkeit oder ist diese zu teuer, wird gerne zu Camping-Gaskochern gegriffen. Allerdings lauern dort nach Angaben der BG Verkehr so einige Gefahren.

Auf keinen Fall sollten derartige Kocher im Fahrerhaus verwendet werden. Denn wenn das Gas unbemerkt entweicht und sich im Fahrerhaus anreichert, besteht höchste Explosionsgefahr, warnt die Berufsgenossenschaft.

Wann es richtig gefährlich wird

Die aufgeschraubten Kartuschen oder kleinen angeschraubten Flaschen werden mit Brennstoff aus Propan und/oder Butan versorgt. An diesen Verbindungsstellen lasse sich nicht völlig ausschließen, dass Brenngas entweicht – zum Beispiel infolge einer defekten Dichtung oder falschen Montage. Auch wenn die Flamme unbemerkt erlischt, ströme weiterhin Gas aus, erklärt die BG Verkehr.

„Diese Gase können auch bei geringer Konzentration eine explosible Atmosphäre bilden“, sagt Dr. Klaus Ruff, stellvertretender Leiter des Geschäftsbereichs Prävention bei der BG Verkehr.

Kritisch werde es bereits bei 1,7 Volumenprozent Propan oder 1,5 Volumenprozent Butan in der Luft, selbst wenn sich die Gas-Anreicherung gar nicht im gesamten Fahrerhaus befinde. Die Gase seien schwerer als Luft und würden sich am Boden sammeln, bevor der Geruch von der Fahrerin oder dem Fahrer bemerkt werde. In Kombination mit einer Zündquelle könne das Gemisch aus Gas und Luft explodieren - auch ein leichtes Öffnen beider Seitenfenster ändere daran nichts.

Zudem entzieht die offene Flamme der BG Verkehr zufolge dem Raum Sauerstoff. Dadurch steige wiederum das Risiko, dass das Gas nicht vollständig verbrennt und eine erhöhte Konzentration giftigen Kohlenmonoxids entsteht.

Ein kleiner Funke reicht

Selbst wenn die Mahlzeit im Freien zubereitet wird, dürfen angeschlossene Gasflaschen und Kartuschen nicht im Fahrerhaus aufbewahrt beziehungsweise transportiert werden. Neben dem Problem einer fehlenden Ladungssicherung bestehe die Gefahr, dass die Ventile nicht richtig zugedreht oder Ventile beziehungsweise Verbindungsstellen undicht sind.

Auch dann könne sich Gas unbemerkt im Fahrerhaus ausbreiten. Unter Umständen reiche bereits ein kleiner Funke der Elektrik, beispielsweise beim Setzen des Blinkers, um das Gemisch in die Luft zu jagen.

Nicht nur gefährlich, sondern auch teuer

Gasflaschen im Fahrerhaus können nach Aussage der Berufsgenossenschaft darüber hinaus als Verstoß gegen Vorschriften des ADR geahndet und bei Polizeikontrollen ein erhebliches Bußgeld nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollten Kocher mit angeschlossenen Gasflaschen oder Kartuschen immer in außenliegenden Staufächern oder -kästen verwahrt werden.

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