Angesichts des Abschlusses der Ressortabstimmung über die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge, mit der der Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 zugelassen werden soll, erklärt BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt:
„Die Einigung innerhalb der Ampelregierung darüber, dass der Lang-Lkw Typ 1 auch nach 2023 weiterfahren kann, war mehr als überfällig! Dank des Einsatzes von FDP-Verkehrsminister Dr. Volker Wissing und Staatssekretär Oliver Luksic haben sich die besseren Argumente am Ende durchgesetzt. Wenn es die selbsternannte Fortschritts-Koalition mit dem Klimaschutz im Straßengüterverkehr ernst meint, dann muss sie genau solche Fortschritte auch ermöglichen, künftig schneller entscheiden und mehr Technologie-Offenheit zeigen. Mit Nein-Sagen allein spart man keine Tonne CO2.“
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 erlauben soll. Die erforderliche Ressortabstimmung ist nun abgeschlossen, am 12. Oktober startete die Länder- und Verbändeanhörung.
Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr: „Ich habe mich innerhalb der Bundesregierung erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Lang-Lkw Typ 1 auch nach 2023 weiter fahren kann. Der Lang-Lkw Typ 1 ermöglicht es, mehr Güter bei weniger Fahrten zu transportieren, das spart CO2 und entlastet unsere Straßen. Darauf dürfen wir auch in Zukunft nicht verzichten. Mit einer neuen Verordnung schaffen wir Planungssicherheit für die Logistiker. Die befristete Zulassung wird nach der Ressortabstimmung kompromisshalber zunächst um drei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert. Unser langfristiges Ziel ist es, den Lang-Lkw 1 dauerhaft in Deutschland zu erlauben.“