BGL: Lkw-Mauterhöhung ist vorerst vertagt

Weil aber aufgeschoben nicht aufgehoben ist, fordert derVerband Planungssicherheit statt Verschiebung. Eine umfassende Mautreform sollte dann im Jahr 2024 kommen, findet der BGL.

(Symbolbild: Toll Collect)
(Symbolbild: Toll Collect)
Christine Harttmann
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Erneut habe der Bundestags-Verkehrsausschuss Beschlusses zum Fünften Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes von der Tagesordnung genommen, teilt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit. Damit sei, so Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt, die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Lkw-Maut zum 1. Januar 2023 faktisch nicht mehr umsetzbar:

„Jetzt ist es amtlich – es gibt zum 1. Januar keine zusätzlichen Belastungen für das mittelständische Transportgewerbe durch eine Erhöhung der Lkw-Maut! Damit hat der lautstarke Appell des BGL in der Öffentlichen Anhörung Wirkung gezeigt.“

In mitten der Wirtschaftskrise sei zwar zunächst eine gute Nachricht, Planungssicherheit aber immer noch nicht gegeben. Engelhardt fordert daher Klarheit darüber, dass es im Sinne eines Belastungsmoratoriums im Jahr 2023 keine Mauterhöhung gibt und stattdessen für 2024 eine umfassende Mautreform auf den Weg gebracht wird. Für den BGL gehören dazu dann die Ausdehnung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, eine CO2-Maut, die sich an der Marktreife und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Lkw mit alternativen Antrieben orientiert, sowie die im Koalitionsvertrag versprochene Regelung zur Vermeidung einer doppelten Anlastung des CO2-Preises über den Dieselpreis und zusätzlich nochmals über die Lkw-Maut.

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