Bundesfinanzminister will Sonderabschreibungen für E-Lieferfahrzeuge

Um die E-Mobilität attraktiver zu gestalten plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine Sonderabschreibung auf rein elektrische Lieferwagen.

Eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Kaufpreises plant Olaf Scholz für Lieferfahrzeuge bis 7,5 Tonnen. (Foto: Daimler AG)
Eine Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent der Kaufpreises plant Olaf Scholz für Lieferfahrzeuge bis 7,5 Tonnen. (Foto: Daimler AG)
Julian Kral
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Die Hälfte ihres Kaufpreises sollen die Käufer rein elektrischer Lieferwagen bis 7,5 Tonnen bereits im Anschaffungsjahr zusätzlich zu den Betriebskosten geltend machen können. So steht es in dem Gesetzentwurf, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) dem Kabinett vorgelegt hat. Steuerliche Anreize für den Umstieg auf Elektromobilität will Scholz außerdem schaffen, indem er die private Nutzung eines Elektroautos als Dienstwagen steuerlich länger begünstigt.

Die Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität würden, so steht es in dem am 8. Mai 2018 vorgelegten Entwurf, einen wesentlichen Beitrag zur Erhöhung der Umweltverträglichkeit des Personen- und Güterverkehrs leisten. Die Bundesregierung wolle den Anteil der Elektroautos vergrößern damit die CO2-Emissionen und den Schadstoffbelastungen im Straßenverkehr zurückgehen, steht in dem Gesetzentwurf. Ziel der Bundesregierung sei, dass sich Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität entwickle. Dafür aber bedürfe es über die bereits bestehenden Vorteile für Elektroautos hinaus „einer Verstärkung und Verstetigung der steuerlichen Anreize“. Für notwendig erachtet das Ministerium außerdem, dass die verstärkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und der Fahrradverkehr gefördert werden.

In seinem Gesetzentwurf geht er Minister von der Prämisse aus, dass sich eine zeitgemäße Mobilität sich am Ziel orientieren muss, „die Umweltbelastung nachhaltig zu reduzieren, sowie den enormen Herausforderungen der Energiewende gerecht zu werden.“ Vor diesem Hintergrund sei die Bundesregierung unter anderem bestrebt, eine nachhaltige, bezahlbare und klimafreundliche Mobilität zu fördern. Dabei bilde die Elektromobilität einen zentralen Baustein für eine zukunftsgerechte Fortbewegung.

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