Bundesverkehrsminister Scheuer will härtere Strafen für Verkehrssünder

Der Bundesverkehrsminister plant eine Reform der StVO, dadurch sollen Bußgelder deutlich steigen und neue Regeln hinzukommen. Eine der vorgeschlagenen Regelungen für Lkw und Lieferwagen: Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen.

Um Radfahrer und Fußgänger zu schützen, sollen Lkw innerorts in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. (Foto: Daimler AG)
Um Radfahrer und Fußgänger zu schützen, sollen Lkw innerorts in Schrittgeschwindigkeit abbiegen. (Foto: Daimler AG)
Julian Kral
(erschienen bei Transport von Christine Harttmann)

Bestimmte Regelverstöße im Straßenverkehr werden für Autofahrer deutlich teurer, falls die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegte Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Kraft tritt. So würde sich mit der Reform die Geldbußen für das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen sowie für das verbotswidrige Parken in zweiter Reihe und auf Geh- und Radwegen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro zu erhöhen. Noch 2019 will Scheuer diese Verschärfung in den Bußgeldkatalog aufnehmen lassen.

„Wer die Mobilität der Zukunft will, muss jetzt notwendige Anpassungen vornehmen. Es gibt einiges zu tun, um unsere Straßen noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen! Wir machen Radfahren sicherer. Wir wollen Fahrgemeinschaften besserstellen für klimafreundlichere Mobilität. Wir finden es gerecht, dass jeder, der die Rettungsgasse blockiert, hart bestraft wird - denn hier geht es um Leib und Leben. Mit unserer notwendigen StVO-Novelle werden wir auf die Länder zugehen.“

Wer verbotener Weise durch eine Rettungsgasse fährt, der soll sogar bis zu 320 Euro zahlen. Zusätzlich drohen bis zu ein Monat Fahrverbot sowie die Eintragung von zwei Punkten in das Fahreignungsregister – wie bisher schon für Fahrer, die eine solche Gasse für Rettungskräfte nicht bilden.

Mit Bußgeldern von bis zu 100 Euro müssen künftig Lkw-Fahrer rechnen, wenn sie bei einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Stundenkilometer ihr Notbremsassistenzsystem abschalten. Zusätzlich riskieren sich noch einen Punkt im Fahreignungsregister. Die Fahrer von Lkw und anderen Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen dürfen, sollte Scheuers Reform in Kraft treten, aus „Gründen der Verkehrssicherheit“ innerorts die Schrittgeschwindigkeit von maximal elf Stundenkilometern nicht mehr überschreiten. Hier will der Verkehrsminister Verstöße mit bis zu 70 Euro ahnden. Außerdem könnten sie mit einem im Fahreignungsregister geahndet werden.

Wer einen Fußgänger, Radfahrer oder ein Elektrokleinstfahrzeug überholt, muss innerorts künftig einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten, außerorts sind es zwei Meter. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor. Mit einem neuen Verkehrsschild können die Kommunen zudem das Überholen von Fahrrädern auf bestimmten Straßenabschnitten verbieten.

Auch auf rechtsabbiegende Radfahrer werden die anderen Verkehrsteilnehmer künftig genauer achten müssen. Mit der Reform der StVO will Scheuer die bestehende Grünpfeilregelung auf Radfahrer ausdehnen, die aus einem Radfahrstreifen oder baulich angelegten Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Außerdem will er einen gesonderten Grünpfeil allein für Radfahrer einführen. Zugleich sollen die Schutzstreifen für Fahrradfahrer, die mit einer gestrichelten Linie von der Fahrbahn abgetrennt sind, für Autofahrer generell tabu werden. Bisher durften die Autos dort zwar nicht parken, aber zumindest noch bis zu drei Minuten halten. Dies führe vielfach dazu, dass die Radfahrenden Schutzstreifen nicht durchgängig nutzen können, so das BMVI, weil ihnen haltende Autos den Weg versperren. Deshalb solle dort ein generelles Haltverbot eingeführt werden. Wo neben der Straße Radwege vorhanden sind, soll außerdem das vor Kreuzungen und Einmündungen geltende Parkverbot auf einen Abstand von acht Metern zu den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten oder fünf Meter vom Beginn der Eckausrundung erweitert werden. Dies soll die Sicht zwischen Straße und Radweg verbessern und dafür sorgen, dass die Radfahrer sicherer unterwegs sind.

Für den Lieferverkehr in der Stadt könnte sich das spezielle Sinnbild für „Lastenfahrrad“ als hilfreich erweisen, das mit der Reform neu eigeführt werden soll. Damit können Kommunen, so die Idess, spezielle Parkflächen und Ladezonen für Lastenräder vorhalten.

Analog zu den Tempo 30-Zonen sollen in Zukunft auch Fahrradzonen angeordnet werden können. Die Regelung soll sich an den Regeln für Fahrradstraßen orientieren. Für den Fahrverkehr gilt dort eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen hier künftig fahren dürfen.

Den motorisierten Individualverkehr will Scheuer ebenfalls reduzieren. Einen Effekt erhofft er sich davon, dass er den Kommunen die Freigabe von Busspuren für Pkw oder Krafträdern mit Beiwagen, die mit mindestens drei Personen besetzt sind ermöglicht. Dazu werde auch ein entsprechendes Sinnbild als Grundlage für ein Zusatzzeichen geschaffen, teilt das BMVI mit. Auch Elektrokleinstfahrzeuge sollen die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bei Bedarf durch Zusatzzeichen ebenfalls auf Busspuren zugelassen können. Allerdings

Das Carsharing-Sonderzeichen, das das BMVI ebenfalls neu schaffen möchte, soll Carsharing-Fahrzeugen zusätzliche Vorteile verschaffen. Damit soll es Kommunen zukünftig möglich sein, Parkplätze rechtssicher für das Carsharing auszuweisen. Nutzer erhalten dafür zusätzlich einen Ausweis zur Kennzeichnung der Carsharing-Fahrzeuge, sie gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.

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