Digitaler Fahrtenschreiber: Neue Übergangsfrist zur Umrüstung
Nach wie vor gibt es Lieferschwierigkeiten bei der Beschaffung von intelligenten Fahrtenschreibern der Version 2 (SMT2). Angesichts des Mangels an Geräten hat jetzt die Europäische Kommission reagiert und eine Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres vorgeschlagen. Damit können Fahrzeuge, die nach dem 21. August 2023 zugelassen wurden und mit dem integrierten Fahrtenschreiber der Version 1 (SMT1) ausgestattet sind, weiterhin sowohl am nationalen als auch am grenzüberschreitenden Verkehr teilnehmen.
Fristverlängerung bis Sommer 2025
Laut Kommissionsvorschlag sollen die einzelnen EU-Mitgliedstaaten zudem eine Fristverlängerung bis zum 19. August 2025 einräumen können. Dadurch ließen sich Fahrzeuge mit Zulassung zwischen dem 21. August 2023 und dem 31. Dezember 2023 entsprechend nachrüsten. Alle Fahrzeuge, die derzeit mit SMT1-Geräten ausgestattet sind und im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, müssen ebenfalls bis zum 19. August 2025 mit SMT2-Geräten nachgerüstet werden. Zu beachten ist, dass es sich bei dem Kommissionsvorschlag lediglich um eine Empfehlung handelt und dieser dementsprechend nicht rechtsbindend ist. Es wird jedoch erwartet, dass die jeweiligen Mitgliedstaaten dem Kommissionsvorschlag Folge leisten werden.