Einigung bei StVO - Raser zahlen deutlich mehr

Bis zu 800 statt 680 Euro soll berappen, wer innerorts mehr als 70 km/h zu schnell ist, bei 16 bis 20 km/h 70 statt 35 Euro. Dafür behält man den Führerschein länger. Wer Ladesäulen zuparkt, muss mehr zahlen.

Wird künftig teurer: Das Zuparken von E-Auto-Parkplätzen findet stärkere Sanktionierung im neuen Katalog. | Foto: J. Reichel
Wird künftig teurer: Das Zuparken von E-Auto-Parkplätzen findet stärkere Sanktionierung im neuen Katalog. | Foto: J. Reichel
Christine Harttmann
(erschienen bei VISION mobility von Johannes Reichel)

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder und das Bundesverkehrsministerium haben sich auf einen Neufassung des Bußgeldkatalogs im Rahmen der Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) geeinigt. Nach langem Streit und dem vom Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) forcierten Aussetzen der neuen Strafen aufgrund eines Formfehlers einigte man sich jetzt tentenziell auf höhere Bußgelder, dafür verlieren Autofahrer ihren Führerschein nicht so schnell. Bei 16 bis 20 km/h Tempoüberschreitung innerorts sind künftig statt 35 glatt 70 Euro fällig, bei 41 bis 50 km/h Überschreitung 200 statt 100 Euro.

Die Höchstbuße von 800 Euro wird bei Überschreitung von mehr als 70 km/h innerorts fällig, bisher lag die Grenze hier bei 680 Euro. Auch außerhalb geschlossener Ortschaften werden die Bußen angehoben, dafür Fahrverbote nicht so schnell fällig. Wichtige Neuerung für E-Mobilisten: Werden Ladesäulen von konventionellen Fahrzeugen blockiert, wird eine 55-Euro-Buße fällig. Parken auf Rad- und Gehwegen sowie in zweiter Reihe wird ebenfalls teurer und kostet, falls es sanktioniert wird, bis zu 110 Euro.

"Das ist ein sehr fairer Kompromiss, letztlich ein einstimmiges Votum der Länder. Die Verkehrssicherheit ist gestärkt, Verkehrs rowdys werden härter bestraft, aber die Verhältnismäßigkeit der Bußgelder ohne zusätzliche Fahrverbote ist gewahrt. Wir schützen schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger besser, erleichtern die Arbeit der Rettungskräfte und schaffen so mehr Rücksicht im Straßenverkehr: Miteinander statt Gegeneinander der Verkehrsteilnehmer", befindet Verkehrsminister Scheuer.

Ziel sei es, jetzt zügig einen entsprechenden Verordnungsvorschlag auf den Weg zu bringen, damit das Verfahren bis spätestens zum Ende der aktuellen Legislatur abgeschlossen werden könne und die erhöhten Geldbußen noch in dieser Legislatur in Kraft träten, so der Minister weiter.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Die Sanktion für verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe wird auf bis zu 110 Euro angehoben.
  • Die Sanktion für unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz wird von 35 auf 55 Euro angehoben.Es wird ein neuer Tatbestand eingeführt: unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharingfahrzeuge. Dieser Tatbestand wird mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro geahndet.
  • Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen erfolgt eine Erhöhung des Bußgeldes auf bis zu 100 Euro.
  • Die Sanktion für rechtswidriges Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird auf bis zu 55 Euro angehoben.
  • Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.
  • Die Sanktion für rechtswidriges Parken im Schienenraum wird auf bis zu 70 Euro angehoben, ein Tatbestand „Schienenverkehr nicht Vorrang gewährt“ wird eingeführt und ein Verstoß hiergegen mit 80 Euro geahndet.
  • Das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse wird mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot geahndet.
  • Der Verstoß gegen die neu eingeführte Pflicht für Lkw, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, wird mit 70 Euro Bußgeld geahndet.
  • Bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen werden die Geldbußen verdoppelt und im Falle einer Gefährdung durch Abbiegevorgänge zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat eingefügt.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Posing: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro wird auf bis zu 100 Euro angehoben.
  • Geldbußen bei Halt- oder Parkverstößen auf Bussonderstreifen und im Haltestellenbereich werden von bis zu 35 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
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