Elektromobilität: Höherer Umweltbonus für E-Fahrzeuge

Die höhere Kaufprämie für Elektrofahrzeuge tritt ab 19. Februar 2020 in Kraft. Die neu gefasste Richtlinie zum Umweltbonus wurde im Bundesanzeiger bereits veröffentlicht.

Foto: Markus Distelrath auf Pixabay
Foto: Markus Distelrath auf Pixabay

Dazu erklärt Reinhard Zirpel, Präsident des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK):

„Der erhöhte Umweltbonus ist ein entscheidendes Instrument, um der Elektromobilität in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Zahlreiche internationale Hersteller haben ihren Kunden in den vergangenen Wochen bereits die Übernahme der erhöhten Fördersätze zugesagt. Mit dem offiziellen Start der höheren Kaufprämie erhält der Markt für Elektrofahrzeuge ab morgen einen weiteren Schub.“

Deutlich erhöhter Bonus

Bei einem Nettolistenpreis von weniger als 40.000 Euro erhalten batterieelektrische Fahrzeuge (BEV) insgesamt 6.000 Euro und Plug-In-Hybride (PHEV) 4.500 Euro. Bei einem Nettolistenpreis von mehr als 40.000 und bis zu 65.000 Euro erhalten BEV 5.000 Euro und PHEV 3.750 Euro Prämie. Der Bonus wird je zur Hälfte vom Bund und den teilnehmenden Herstellern getragen. Die neuen Fördersätze können – unter bestimmten Voraussetzungen – auch rückwirkend beantragt werden für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.

Auch für junge Gebrauchte

Außerdem kann der Umweltbonus erstmals auch für junge gebrauchte E-Fahrzeuge beantragt werden, für die bisher kein vergleichbarer Bonus ausgezahlt wurde. Dazu dürfen Gebrauchte nicht älter als 12 Monate und nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Gebrauchte BEV erhalten 5.000 Euro, gebrauchte Plug-In-Hybride 3.750 Euro.

Antragsverfahren soll einfacher werden

Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat darüber hinaus ein deutlich komfortableres Antragsverfahren angekündigt. Nähere Informationen dazu will das BAFA in Kürze veröffentlichen. Die neue Umweltbonusregelung ist bis Ende 2025 befristet.

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