Handy am Steuer – Uneinsichtigkeit kann teuer werden

Mit dem Mobiltelefon am Steuer erwischt - aggressives Verhalten gegenüber den Polizeibeamten führte bei einem Abschlepp-Unternehmer zur Verdoppelung des Bußgeldes.

Mit dem Handy am Steuer erwischt - da sollte man im Zweifelsfall einsichtig reagieren.| Foto: Marion Lara/unsplash
Mit dem Handy am Steuer erwischt - da sollte man im Zweifelsfall einsichtig reagieren.| Foto: Marion Lara/unsplash
Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Thomas Kanzler)

Das Handy in der Hand am Steuer ist ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO und wird in der Regel mit einem Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg bestraft. Es kann aber deutlich teuer werde, sollte man sich uneinsichtig zeigen. Das war auch der Fall in einem Urteil des Amtsgericht Ellwangen.

Drohungen und aggressives Verhalten

In dem Fall hatten zwei Polizisten beobachtet, wie ein Autofahrer sein Mobiltelefon beim Fahren in den Händen gehalten hatte. Daraufhin hielten sie den Mann an, um ihn wegen des sogenannten Handyverstoßes zu verwarnen. Als Abschlepp-Unternehmer war der Mann vor Ort bekannt. Nachdem ihn die Polizisten mit dem Verstoß konfrontiert hatten, drohte er, keine Aufträge mehr von der Polizei anzunehmen, falls er wegen „so einer Kleinigkeit“ bestraft werden sollte.

Zudem bestritt er, telefoniert zu haben und behauptete, das Telefon nur beiseitegelegt zu haben. Als sich die Beamten trotzdem nicht davon abbringen lassen wollten, den Handyverstoß zu ahnden, schlug der Mann mit der flachen Hand aufs Polizeiauto. Im Nachgang wurde ihm der Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den er Einspruch einlegte - und zwar mit dem Verweis darauf, nicht telefoniert zu haben. Der Fall landete vor Gericht.

Verdoppelung der Geldbuße gerechtfertigt

Ohne Erfolg. Denn das Gericht verurteilte ihn nicht nur zur Regelbuße, zu der auch ein Punkt in Flensburg gehört. Es verdoppelte zudem die Geldbuße auf 200 Euro und bezog sich dabei auf die Glaubwürdigkeit der Aussagen der beiden Polizisten. Weiterhin hob es hervor, dass dem Mann jegliche Unrechtseinsicht fehle.

Dieser habe sich aggressiv wie respektlos verhalten, den Verstoß wiederholt als „Kleinigkeit“ bezeichnet und die Polizisten gefragt, ob sie „nichts Besseres zu tun“ hätten, so die Kammer. Die Aggression sei schließlich im Schlagen aufs Dach des Polizeiautos eskaliert. Das alles rechtfertige die Verdoppelung des Bußgeldes.

Daraus folgt: Es kann teurer werden, wenn man sich uneinsichtig zeigt. Einsichtigkeit nach einem Fehlverhalten im Straßenverkehr kann sich hingegen positiv auf die Strafe auswirken.

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