Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn

Wer sich bei der Streckenplanung für die Autobahn entscheidet, möchte in der Regel möglichst schnell an sein Ziel gelangen.

Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn
Redaktion (allg.)

Schließlich darf man in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr nirgendswo so flott unterwegs sein wie auf der Autobahn. Doch welche gesetzlichen Vorschriften gelten in Deutschland zur Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn?  

Tempolimit auf der Autobahn – Das sagt der Gesetzgeber

Der Gesetzgeber definiert in § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) die allgemeinen Vorgaben zur Höchstgeschwindigkeit. Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern. Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gilt auf der Autobahn für Kfz und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 und maximal 7,5 Tonnen, Busse sowie Gespanne. Allerdings besteht die Möglichkeit, für die Kombination aus Pkw und Anhänger eine Sondergenehmigung zu erhalten, die das Fahren mit Tempo 100 erlaubt.

Für Pkw und sonstige Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen schreibt der Gesetzgeber auf der Autobahn hingegen keine Höchstgeschwindigkeit vor. Stattdessen definiert dieser die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Da es sich hierbei ausschließlich um eine Empfehlung handelt, dürfen Autofahrer grundsätzlich auch schneller fahren, ohne dass dafür Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog drohen.

Was droht Temposündern?

Halten sich Fahrzeugführer auf der Autobahn nicht an die Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit, liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Diese kann sowohl von Beamten vor Ort als auch durch Blitzer dokumentiert werden. Abhängig von der Höhe der Tempoüberschreitung sieht der Bußgeldkatalog für eine solche Ordnungswidrigkeit Sanktionen vor. Hierbei kann es sich um eine Geldsanktion, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot handeln.

Bußgeldkatalog
Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben für die Teilnahme am Straßenverkehr, den konkreten Sanktionen bei Verstößen und der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn gibt es auf dem kostenlosen Ratgeberportal www.bussgeldkatalog.net.

Foto: Daimler

Printer Friendly, PDF & Email