Kaufprämie für Elektroautos: Privatpersonen und NGOs profitieren weiter

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf der novellierten Förderrichtlinie zur Elektroauto-Kaufprämie zur Abstimmung an andere Ministerien versandt. Nur noch Privatleute und gemeinnützige Organisationen sollen nach dem 1. September 2023 den sogenannten Umweltbonus beantragen können.

Vor allem Privathaushalte und gemeinnützige Organisationen müssen angesichts der gestiegenen Kosten noch schärfer rechnen. | Foto: Michal Jarmoluk/Pixabay
Vor allem Privathaushalte und gemeinnützige Organisationen müssen angesichts der gestiegenen Kosten noch schärfer rechnen. | Foto: Michal Jarmoluk/Pixabay
Christine Harttmann
(erschienen bei VISION mobility von Gregor Soller)

Wichtig ist vor allem für Privatpersonen und auch gemeinnützige Organisationen : Sie erhalten auch nach dem 1. September 2023 weiterhin einen Umweltbonus - Unternehmen werden dann keine Subvention für die Anschaffung von Stromern mehr erhalten. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck erklärte dazu:

„Ab 2023 fokussieren wir uns bei der E-Auto-Förderung voll auf Klimaschutz und rein batterieelektrische Fahrzeuge. Ziel ist, mit den Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, größtmögliche Effekte zu erzielen und diejenigen beim Umstieg auf E-Mobilität zu unterstützen, die diese Förderung am nötigsten brauchen. Daher sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Gemeinnützige Organisationen erfüllen eine wichtige gesamtgesellschaftliche Rolle – insbesondere auch beim Klimaschutz.“


Konkret soll der Kauf von rein batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen Modellen ab Januar 2023 je nach Kaufpreis mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst werden. Ab dem 1. September 2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die Förderung für Plug-in-Hybride läuft Ende 2022 aus. Bisher gab es für einen Stromer bis zu 6.000 Euro Zuschuss vom Bund.

Nach Abschluss der Ressortabstimmung muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend wird die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.

Was bedeutet das?

Ein guter Kompromiss: Der Beschluss entlastet vor allem Privatkäufer und gemeinnützige Organisationen, die sich auch aufgrund des geringen Angebotes an kleinen Stromern schwer tun, diese zu erwerben. Denn im Segment unter 30.000 Euro gibt es nach wie vor wenig – und selbst das ist vielen noch zu teuer…

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