Lkw-Kartell: Sammelklage abgewiesen

Nachdem das Landgericht München I am 7. Februar die Sammelklage des Rechtsdienstleisters Financialright abgewiesen hat, stehen der der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) mit seinen Partnern Financialright und Hausfeld vor dem Gang in die Berufung.

Foto: HUSS-VERLAG
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(erschienen bei Transport von Torsten Buchholz)

Das Landgericht München I habe sich mit seiner Entscheidung überraschenderweise nicht der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofes in Bezug auf die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes hinsichtlich der Zulässigkeit von LegalTech-Angeboten von Inkassounternehmen, wie Financialright angeschlossen, so der BGL. Zudem weiche das Landgericht München I mit seiner Entscheidung auch von der Ansicht der Landgerichte Braunschweig und Frankfurt ab, welche die von der Financialright Schwestergesellschaft myRight gegen VW geführten Abtretungsmodelle bestätigt haben.

Nach Ansicht des Rechtsdienstleisters Financialright wie der Rechtsanwaltskanzlei Hausfeld besteht die Werthaltigkeit der Ansprüche weiter fort. Der BGL und seine Kooperationspartner gehen davon aus, dass die heutige gerichtliche Entscheidung in der Berufungsinstanz keinen Bestand haben wird

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