Neue Norm: Medizinische Gesichtsmasken gehören in den Verbandkasten

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 geändert. Künftig gehören zwei medizinische Gesichtsmasken zur Grundausstattung.

Die neue KFZ-Verbandkasten-Norm ergänzt die Mitführungsplicht um medizinische Gesichtsmasken ergänzt. (Foto: Pixabay)
Die neue KFZ-Verbandkasten-Norm ergänzt die Mitführungsplicht um medizinische Gesichtsmasken ergänzt. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

 

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Es handelt sich dabei um zwei medizinische Gesichtsmasken. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed). Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr bereitet nun zeitnah die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt.

Das Mitführen von medizinischen Gesichtsmasken im Auto hält der BVMed generell für sinnvoll.

„Aus Erfahrung ist bekannt, dass das Tragen von Masken die Hemmschwelle bei der Hilfestellung senkt, ähnlich wie bei den Handschuhen. Es geht dabei um den wechselseitigen Schutz des Unfallopfers und des Ersthelfers“, so die stellvertretende Geschäftsführerin des Verbandes, Dr. Christina Ziegenberg.

Die wichtigsten Neuerungen in der neuen Verbandkasten-Norm:

  • Aufnahme von Gesichtsmasken Typ I nach DIN EN 14683: Auf Initiative des Gesetzgebers sowie Anregung von verschiedenen Verbänden und Organisationen hat das für den Bereich „Erste Hilfe“ zuständige DIN-Gremium die Aufnahme von Gesichtsmasken als zusätzlichen Hygieneschutz vorgenommen.
  • Entfall eines Dreiecktuches DIN 13168 D: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch ein Dreiecktuch im Verbandkasten enthalten sein muss.
  • Entfall des Verbandtuches DIN 13152 BR: Der Normungsausschuss hat aufgrund der Empfehlungen der DGUV und Notfallmediziner entschieden, dass zukünftig nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandkasten enthalten sein muss.

Zur Historie der Verbandkasten-Norm

Seit 50 Jahren schreibt der Gesetzgeber in Deutschland das Mitführen eines Verbandkastens im Kraftfahrzeug vor. Am 1. August 1969 trat die entsprechende Verordnung in Kraft, die das Mitführen von genormtem Verbandmaterial zur Pflicht macht. Seit 1. Januar 1972 gilt sie für alle Fahrzeuge.

Um die bestmögliche Erstversorgung von Verletzten zu gewährleisten, wurde die Ausstattung des Kfz-Verbandkastens immer wieder modernisiert und ergänzt, zum Beispiel um Einmalhandschuhe und eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke. Neue Kfz-Verbandkästen müssen seit dem 1. Juli 2000 eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke enthalten.

Inhalt Kfz-Verbandkasten:

  • 2 Gesichtsmasken
  • 1 Heftpflaster
  • 14-teiliges Pflasterset bestehend aus: 4 Wundschnellverbänden (10 x 6 cm), 2 Fingerkuppenverbänden (5 x 4 cm), 2 Fingerverbänden (12 x 2 cm), 2 Pflasterstrips (7,2 x 1,9 cm), 4 Pflasterstrips (7,2 x 2,5 cm),
  • 1 Verbandpäckchen (6 x 8 cm)
  • 2 Verbandpäckchen (8 x 10 cm)
  • 1 Verbandpäckchen (10 x 12 cm)
  • 1 Verbandtuch (60 x 80 cm)
  • 2 Fixierbinden (6 cm x 4 m)
  • 3 Fixierbinden (8 cm x 4 m)
  • 1 Rettungsdecke (Mindestmaße 210 cm x 160 cm)
  • 6 Wundkompressen (10 x 10 cm)
  • 1 Dreiecktuch
  • 1 Schere
  • 4 Medizinische Einmalhandschuhe
  • 2 Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut
  • 1 Erste-Hilfe-Broschüre
  • 1 Inhaltsverzeichnis
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