Neue Regeln für den Verkehr 2020

Mehr Sicherheitstechnik, mehr Datenspeicherung, mehr Verkehrsregeln – Es gibt auch 2020 wieder einige Änderungen und neue Regelungen zu beachten.

Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft | Foto: Pixabay
Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft | Foto: Pixabay
Redaktion (allg.)
(erschienen bei PROFI-Werkstatt von Claudia Leistritz)

Unter anderem soll ein Abbiegeassistent für Lkw künftig für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Ab 1. Juli 2020 sei die Ausstattung aller neuen Lang-Lkw (18,75 bis 25,25 m) mit einem Abbiegeassistenten und mitblinkenden Seitenmarkierungsleuchten Pflicht. Diese Vorschrift gelte ab diesem Zeitpunkt auf deutschen Straßen. Bestandsfahrzeuge hätten noch bis 1. Juli 2022 Zeit, ihren Lkw nachzurüsten.

Mehr Datenspeicherung kommt auf Neufahrzeuge zu: Seit 1. Januar müssen alle typgenehmigten neuen Fahrzeugmodelle (Pkw- und leichte Nutzfahrzeuge) mit FCM (Fuel Consumption Monitoring) ausgestattet sein, einer Technik, die den Energieverbrauch des Fahrzeuges aufzeichnet. Bestimmte Daten müssten dauerhaft gespeichert werden. Auf diese Weise will man Abweichungen des genehmigten Wertes vom tatsächlichen Verbrauch besser kontrollieren.

Im Laufe des Jahres 2020 treten eine Reihe neuer Verkehrsregeln in Kraft. Zuvor muss sich aber der Bundesrat noch abschließend mit der StVO-Novelle befassen. Die neuen Regeln betreffen vor allem den Fahrradverkehr und schreiben zum Beispiel höhere Strafen beim Parken in zweiter Reihe oder auf Geh- und Radwegen vor. Diese und alle weiteren geplanten Änderungen sind auf der Webseite des Bundesverkehrsministeriums abrufbar: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.html 

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