Nicht verboten, aber gefährlich

Beim Autofahren im Sommer, gehen viele es lockerer an. So legt der Beifahrer die Füße bequem aufs Armaturenbrett. Verboten ist das zwar nicht, aber gefährlich. Denn kommt es zu einem Unfall, kann diese Sitzposition schwerwiegende Folgen haben, warnt der ADAC.

Foto: obs/ADAC/ADAC/Ralph Wagner
Foto: obs/ADAC/ADAC/Ralph Wagner

Der Automobilclub weist dazu auf seinen aktuellen Crash-Versuch. Dafür wurden die Sitzlehne nach hinten geneigt und die Beine des Dummys auf dem Armaturenbrett positioniert. Beim Crash mit 64 km/h zeigt sich deutlich, dass der Airbag, der im Armaturenbrett verbaut ist, die Insassen nicht schützt, sondern sogar das Verletzungsrisiko erhöht. So kann diese Sitzposition zu schwersten bis tödlichen Verletzungen an Kopf, Wirbelsäule oder Beinen führen. Auch wenn es bequem sein mag, rät der ADAC die Füße auch bei längeren Fahrten auf dem Boden zu lassen.

Das richtige Schuhwerk

Die Frage nach dem richtigen Schuhwerk beim Autofahren stellt sich bei steigenden Temperaturen immer wieder. Autofahren barfuß oder mit Flip-Flops ist nicht verboten, es droht kein Bußgeld. Aber gerade in kritischen Bremssituationen kann der richtige Schuh von großer Bedeutung sein. Im Fall eines Unfalls können Gerichte das falsche Schuhwerk als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Das wiederum kann dazu führen, dass die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigert.

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