Seit dem 1.November gelten in Österreich folgende Winterausrüstungsvorschriften:
- Omnibusse dürfen von jeweils 1. November bis 15. März nur dann fahren, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind
- Lkw mit einem Gesamtgewicht über 3,5 t dürfen von jeweils 1. November bis 15. April nur dann fahren, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen angebracht sind
- Die Winterreifenpflicht gilt für Omnibusse und Lkw über 3,5 t immer, das heißt unabhängig davon, ob auf der Fahrbahn Schnee liegt oder nicht
- Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern Winterreifen angebracht sind
Die Winterreifenpflicht gilt für Pkw und Lkw bis 3,5 t nur bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen und nur dann, wenn auch gefahren wird.