Praktische Fahrprüfung: Ab 2021 gelten neue Regeln

Ein verbessertes Prüfverfahren in Verbindung mit einem elektronischen Protokoll soll mehr Transparenz bringen.

Bestanden oder nicht bestanden: Neue Prüfregeln sollen das Ergebnis der Führerscheinprüfung transparenter gestalten. (Foto: Pixabay)
Bestanden oder nicht bestanden: Neue Prüfregeln sollen das Ergebnis der Führerscheinprüfung transparenter gestalten. (Foto: Pixabay)
Christine Harttmann

Die praktische Fahrerlaubnisprüfung in Deutschland steht vor einer wichtigen Veränderung. Wie aus einer Pressemeldung der Dekra vom 2. Dezember 2020 hervorgeht, soll ab 1. Januar 2021 ein verbessertes Prüfverfahren gelten. Es nennt sich „optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung“, kurz OPFEP, und basiert auf dem elektronischen Prüfprotokoll.

Das neue Verfahren, für das es der Dekra zufolge jahrelanger Vorbereitungen bedurfte, gilt für alle Führerscheinklassen. Es soll für noch mehr Objektivität in der Bewertung sorgen, die Rückmeldung an Führerscheinbewerber und Fahrschulen verbessern und soll so einen weiteren Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Dr. Roland Krause, Vorstandsmitglied im Dekra Dresden und Leiter der Technischen Prüfstelle, lobt die Neuerung in höchsten Tönen:

„Das ist nicht weniger als ein Meilenstein im Fahrerlaubniswesen in Deutschland.“

Die OPFEP ist in enger Zusammenarbeit der TÜV | Dekra arge tp 21 mit den Technischen Prüfstellen, Behörden, Fahrlehrerverbänden und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) entwickelt und evaluiert worden. In rund 9.000 Prüfungen wurde sie erprobt. Nach einer wissenschaftlichen Analyse dieser Erprobung hat die BASt nun eindeutig empfohlen, die OPFEP einzuführen. Im März 2019 wurde die Fahrerlaubnis-Verordnung entsprechend geändert, der 1. Januar 2021 ist nun der Stichtag.

„Mit der OPFEP wurden die Anforderungen an Fahrerlaubnisbewerber vollständig definiert, was sicherheitsrelevante Fahraufgaben angeht“, so Dr. Andreas Schmidt, Leiter Fahrerlaubniswesen bei der Dekra Automobil.

„Damit gibt es bundeseinheitliche Standards, welche Fahraufgaben geprüft werden müssen, welche Anforderungen dabei zu erfüllen sind und wie die Bewertungs- und Entscheidungskriterien aussehen. Das erhöht die Objektivität und die Transparenz im Prüfverfahren. Gleichzeitig ist der Fahraufgabenkatalog in Zukunft eine wichtige Grundlage für die Ausbildung in der Fahrschule.“

Dieter Quentin, Vorsitzender der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, fügt hinzu:

„Der Fahraufgabenkatalog beschreibt überhaupt zum ersten Mal umfassend, wie man sicher Auto fährt. Damit greifen alle, die an der Fahranfängervorbereitung beteiligt sind, auf dieselbe Grundlage zurück – ein ganz entscheidender Vorteil.“

Im elektronischen Prüfprotokoll dokumentiert der Prüfer in einer speziell entwickelten Software auf dem Tablet seine Bewertung für alle Fahraufgaben, in denen der Bewerber eine überdurchschnittliche Leistung erbringt oder einen Fehler macht. Für andere Fahraufgaben, in denen sich der Bewerber den Erwartungen entsprechend verhält, ist keine gesonderte Dokumentation nötig.

„Der Prüfer wird also in seiner Hauptaufgabe nicht eingeschränkt“, versichert Andreas Schmidt, „nämlich in der Beobachtung des Bewerbers während der Fahrt.“

Im Anschluss an die Prüfungsfahrt bewertet und dokumentiert der Prüfer alle acht Fahraufgaben und alle fünf Fahrkompetenzbereiche zusammenfassend in ihrem Wechselspiel. Die Fahrkompetenz wird damit ganzheitlich bewertet.

„Der Prüfer kommt transparent und strukturiert von Einzelereignissen, die er festgestellt hat, über die zusammenfassende Fahrkompetenzeinschätzung zu seiner Prüfungsentscheidung“, erklärt Schmidt. „Wichtig ist zu sagen: Alle Entscheidungen trifft weiterhin der Prüfer. Das Programm unterstützt ihn dabei.“

Ein wichtiger Vorteil dieses elektronischen Prüfprotokolls mit seiner einheitlichen und transparenten Dokumentation liegt in den Möglichkeiten für den Bewerber, aus der Prüfungsfahrt zu lernen.

„Er bekommt zusätzlich zum Gespräch nach der Prüfung eine aussagekräftige schriftliche Rückmeldung, was gut war und was nicht - und zwar unabhängig davon, ob die Prüfung letztlich bestanden wurde oder nicht“, so der Leiter Fahrerlaubniswesen bei Dekra.

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