Schwertransportgenehmigungen: BGL hofft auf Korrektur
Der Verband für Straßengüterverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) sieht den Bundesrat auf dem richtigen Weg zur Rettung der Antragsverfahren. Demnach werde die im Frühjahr vom Bundesrat beschlossene Änderung der Zuständigkeiten für die Beantragung genehmigungspflichtige Schwertransporte aller Voraussicht nach korrigiert, hieß es.
Mit der beschlossenen Änderung vom Frühjahr könnten Schwertransportgenehmigungen nicht mehr am Sitz des (Schwer-)Transportunternehmens beantragt werden.
Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat dem Plenum für die Sitzung am 6. November nun empfohlen, den entsprechenden Paragraph 47 StVO noch einmal anzupassen. Danach soll künftig auch wieder diejenige Behörde zuständig sein, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat.
Die von BGL, BSK und TD befürchtete massive Verzögerung der Verfahrensdauer wäre damit vom Tisch, so der BGL. Die von den Verbänden vertretene deutsche Schwertransportbranche appelliere an den Bundesrat, der Empfehlung des Ausschusses am Freitag zu folgen.