Sekundenschlaf: einfach oder grob fahrlässig?

Nach einem Gerichtsurteil des OLG Celle von diesem Jahr wird Sekundenschlaf lediglich dann als grobe Fahrlässigkeit eingestuft, wenn der Fahrer sich bewusst über seine Übermüdungserscheinungen hinweggesetzt hat.

Sekundenschlaf kann unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit gelten. Foto: xenostral | Pixabay.
Sekundenschlaf kann unter Umständen als grobe Fahrlässigkeit gelten. Foto: xenostral | Pixabay.
Christine Harttmann
(erschienen bei PROFI-Werkstatt von Claudia Leistritz)

Wenn es aufgrund eines Sekundenschlafs zu einem Verkehrsunfall kommt, gilt dies nur dann als grob fahrlässig, wenn sich der Fahrer bewusst über die von ihm erkannten Über­müdungs­erscheinungen hinwegsetzt. Nicht wahrgenommene Über­müdungs­erscheinungen hingegen begründen lediglich den Vorwurf der einfachen Fahrlässigkeit. Dies hat das Oberlandesgericht Celle (AZ: 14 U 8/20) in seinem Urteil vom 1.7.2020 entschieden.

Im konkreten Fall kam es im März 2016 nachts auf einer niedersächsischen Bundesstraße zu einem Verkehrsunfall. Ein Autofahrer war bei Nebel mit einer Geschwindigkeit von 75 Stundenkilometern von der gerade verlaufenden Fahrbahn abgekommen und ohne zu bremsen oder auszuweichen in den Gegenverkehr geraten. Dort war er frontal mit einem entgegenkommenden Sattelzug kollidiert. Danach entbrannte ein Streit darüber, ob dem Autofahrer wegen eines Sekundenschlafs grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden könne. Das Landgericht Lüneburg verneinte und das Oberlandesgericht Celle musste daraufhin entscheiden.

Das Oberlandesgericht Celle entschied, dass ein leichtes Einnicken und damit ein sogenannter Sekundenschlaf nur dann den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit begründet, wenn sich der Fahrer über von ihm erkannte Anzeichen einer Übermüdung hinweggesetzt hat. Dies müsse positiv festgestellt werden. Die Regeln des Anscheinsbeweises würden nicht gelten. Ein Sekundenschlaf könne einfach fahrlässig nicht vorhergesehen werden, weil objektiv vorhandene Übermüdungserscheinungen subjektiv nicht wahrgenommen würden. Im vorliegenden Fall lasse sich nicht feststellen, ob der Autofahrer objektive Übermüdungsanzeichen ignoriert oder sich bewusst darüber hinweggesetzt habe.

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