Um das Risiko tödlicher Unfälle im Straßenverkehr zu minimieren, gelten in den Ortsgebieten von Spanien strengere Geschwindigkeitsbeschränkungen – hier korreliert die Höchstgeschwindigkeit unter anderem mit der Anzahl der vorhandenen Fahrstreifen.
In Kraft getreten sind diese neuen Bestimmungen:
- 20 km/h auf Straßen mit nur einer Fahrspur und seitlichen Gehsteigen, die sich allesamt auf einer Ebene befinden und auf denen der Gehweg keinen Höhenunterschied zur Straße hat – wie es oft in den Altstädten der Fall ist
- 30 km/h auf Straßen mit einer einzigen Fahrbahn in jeder Verkehrsrichtung
- 50 km/h auf Straßen mit zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung
Verstöße gegen die neuen Tempolimits werden mit Bußgeldern zwischen 100 bis 600 Euro geahndet.
(Quelle: LBO)