Im vergangenen Jahr war die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) an einem Formfehler gescheitert. Im April verständigte sich das Bundesverkehrsministerium dann auf eine neu formulierte Version. Über die sollte der Bundesrat eigentlich schon früher entscheiden. Doch auch daraus wird nichts. Die Abstimmung wurde erfolgt wohl erst in einer Sitzung nach der Wahl .
Das hängt auch damit zusammen, dass der Bundeskabinett erst Anfang September den geäderten Referentenentwurf von April genehmigt hatte. Dem Bundesrat wurde er am 3. September mit der Bitte um Erlass zugestellt. Nun hat das Gremium sechs Wochen Zeit, bis es sich mit der Novelle befassen muss. Vorher soll der Verkehrsausschuss den Entwurf verabschieden. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgt dann im Nachgang erfolgen. Das sei dann erst in der ersten Plenarsitzung nach der Wahl am 8. Oktober wieder möglich, berichtet die die Berliner Coduka GmbH.
Inhaltlich allerdings wird sich an dem neuen Bußgeldkatalog allerdings nichts ändern. So bleibt es bei der Verschärfung der Fahrverbotsregeln bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, an denen sich die Geister scheiden. Wer künftig innerorts die Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschreitet oder außerorts um 26 km/h, der muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen.