SUV-Taxis: In engen Baustellen droht Mithaftung

Wer mit einem für die Überholspur zu breiten SUV mit einem Lkw kollidiert, der seinerseits den Trennstrich überfährt, muss sich zur Hälfte am Schaden beteiligen.

Redaktion (allg.)
(erschienen bei taxi heute von Dietmar Fund)

Wer in einer auf Fahrzeuge mit maximal 2,10 Meter Breite beschränkten Fahrspur mit einem etwas breiteren SUV fährt und einen Lkw streift, der seinerseits seine Fahrbahnbegrenzung überfährt, muss die Hälfte des auftretenden Schadens übernehmen. So entschied das Landgericht Hagen am 22. März 2022 in einem Urteil mit dem Aktenzeichen 4 O 101/20, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins erst in ihrem Newsletter vom 8. August 2023 hingewiesen hat.

In dem verhandelten Fall hatte ein in einer Baustelle rechts fahrender Lkw seine Spur um zehn Zentimeter überfahren und kollidierte mit einem auf der linken Spur überholenden SUV. Sie war auf 2,10 Meter Breite beschränkt, während ein Sachverständiger ermittelte, dass das Fahrzeug 2.194 Millimeter breit war und daher dort nicht hätte fahren dürfen. Daher entschied das Gericht, dass beide Fahrer ihre Sorgfaltspflicht verletzt hätten und daher jeweils eine Haftungsquote von 50 Prozent übernehmen müssten.

Taxi- und Mietwagenunternehmer und –unternehmerinnen sollten sich die Angaben in ihren Zulassungsbescheinigungen genau anschauen und ihre Mitarbeitenden auf eine etwaige kritische Außenbreite hinweisen. Bei den gängigen Fahrspurbreiten in Autobahnbaustellen könnte es nicht nur für SUV im wahrsten Sinne des Wortes „eng werden“, sondern auch für so manches Großraumtaxi auf Transporter-Basis.

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