TÜV SÜD: Flotter mit Caravans und anderen Anhängern

Grundsätzlich gilt für Gespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger schneller fahren möchte, kann dieses an jeder TÜV-STATION begutachten lassen.

Flotter mit Caravans und anderen Anhängern
Flotter mit Caravans und anderen Anhängern
Redaktion (allg.)

Mit dieser Bestätigung erhält man die erforderliche Tempo 100-Plakette bei der Zulassungsbehörde. Klar, dass eine solche Begünstigung für alle erwünscht ist, die große Urlaubsreisen mit ihren Caravans unternehmen. Aber auch für Firmen im Transportgewerbe kann der beschriebene Zuschlag von Interesse sein: Dann nämlich, wenn sie häufig mit kleinen Gespannen im Fernverkehr unterwegs sind – etwa mit Kombis, Transportern oder Mini-Lkw und dazu einem Anhänger.

Hier müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Ob und unter welchen Bedingungen eine „100 km/h Zulassung“ möglich ist, sollte vorab erfragt werden. Es kommt auf verschiedene Faktoren an, mit welcher Kombination diese 100 km/h gefahren werden dürfen, unter anderem: die Zugfahrzeug-Leermasse, das zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers oder technische Vorschriften wie beispielsweise die Ausrüstung mit hydraulischen Schwingungsdämpfern, Bremsanlage ja/nein oder eine Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung.  Auch auf das Alter und den Geschwindigkeitsindex der Reifen muss geachtet werden, der Index muss mindestens der Klasse „L“ entsprechen und das Reifenalter darf sechs Jahre nicht überschreiten. Die technischen Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Zugfahrzeug ist mit ABS ausgestattet
  • Die zulässige Gesamtmasse beträgt maximal 3.500 kg
  • Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
  • Die Reifen sind jünger als sechs Jahre

Werden alle nötigen Vorschriften eingehalten, können durch Vorlage der Bestätigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation die Fahrzeugpapiere bei der zuständigen Zulassungsbehörde berichtigt werden und die 100 km/h Plakette wird zugeteilt. 

Foto: TÜV SÜD Auto Service

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