TÜV-Verband: Diese neuen Vorschriften gelten 2022

Schutzmasken, Führerschein, Fahrassistenten: Seit Jahresbeginn 2022 sind im Bereich Mobilität einige neue Vorschriften zu beachten. Der Experte für Verkehrssicherheit informiert.

Neue Pflichten gelten ab 2022 in der Mobilität. Unter anderem sind in neuen Fahrzeugen weitere Fahrassistenzsysteme vorgeschrieben. | Bild: Didgeman; Pixabay.
Neue Pflichten gelten ab 2022 in der Mobilität. Unter anderem sind in neuen Fahrzeugen weitere Fahrassistenzsysteme vorgeschrieben. | Bild: Didgeman; Pixabay.
Christine Harttmann
(erschienen bei PROFI-Werkstatt von Claudia Leistritz)

Das Prüf- und Zertifizierungswesen hat für das kommende Jahr einige neue Regelungen aufgestellt. Die Änderungen für den Verkehrsbereich betreffen zum Beispiel den Verbandskasten, den Führerscheinumtausch und die Verpflichtung zur Ausstattung mit Fahrassistenzsystemen für bestimmte Fahrzeuge.

Schutzmasken

Die Pflicht zum Mitführen eines Verbandskastens im Fahrzeug besteht schon länger. Seit 2014 müssen diese der DIN-Norm 13164 entsprechen. Die Vorschrift wurde nun erweitert und schreibt vor, dass ab 2022 auch zwei „medizinische Gesichtsmasken“ im Verbandkasten enthalten sein müssen. Allerdings steht noch nicht fest, ab wann diese Regelung genau gelten soll, denn dafür bedürfe es einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), berichtet der TÜV-Verband. Generell sind jedenfalls 10 Euro Strafe fällig, wenn der Verbandkasten bei einer Verkehrskontrolle im Auto fehlt.

Führerscheinumtausch

Schon seit einiger Zeit können alte Führerscheine freiwillig in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Ab 2022, so der Pressebericht, wird der Umtausch zur Pflicht. Gestaffelt nach Geburtsjahr, müssen bis 2033 alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht sein. Je älter der Schein, umso eher. So trifft es zuerst die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1953 bis 1958: da endet die Frist zwar eigentlich schon am 19. Januar 2022, allerdings hat die Verkehrsministerkonferenz am 10. Dezember 2021 wegen der Coronapandemie und der dadurch bedingten eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der Führerscheinstellen eine Fristverlängerung beschlossen.

Allerdings steht auch für diese das konkrete Datum noch nicht fest, berichtet der TÜV-Verband. Es solle erst noch ein bundeseinheitliches Verfahren bei Vorlage eines abgelaufenen Führerscheins abgestimmt werden. Man plane, die eigentlich fällige Geldbuße in Höhe von 10 Euro fallen zu lassen und stattdessen eine Frist von einem halben Jahr zum Nachreichen eines gültigen EU-Führerscheines zu gewähren, heißt es.

Fahrassistenzsysteme

Das Fahrassistenzsystem ABS (AntiBlockierSystem) wirkt dem Blockieren der Räder beim Bremsen entgegen und ist für Neufahrzeuge in der EU bereits seit 2004 verpflichtend; seit 2014 für alle neu zugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht auch das elektronische Stabilitätsprogramm ESP, das das Schleudern verhindern soll. Nun sollen weitere Assistenten hinzukommen. Die „Ausrüstungspflicht“ gilt dann in der EU für „neue Fahrzeugmodelle, die im Rahmen der ‚Typgenehmigung‘ für den europäischen Markt zugelassen werden“ ab Juli 2022. Generell für alle Neufahrzeuge soll diese Vorschrift ab Juli 2024 verpflichtend sein.

Als Beispiele aus der Reihe neu vorgeschriebener Fahrassistenzsysteme nennt der Verband Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Rückfahrassistent oder Müdigkeitswarner. Aber laut Medienberichten gehört auch die automatische Geschwindigkeitsbegrenzung (ISA; Intelligent Speed Assistance) hinzu sowie zumindest eine Vorrichtung zum Anschluss einer Alkohol-Wegfahrsperre. Aber auch ein ein Unfalldatenspeicher zur Aufklärung von Crashs ist vorgesehen. Und Busse und Lkw müssen über einen Abbiegeassistenten verfügen, damit Radfahrer und Fußgänger auch im toten Winkel erkannt werden können.

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