Tunen, aber legal

Heller, weiter, weißer: Licht, Scheinwerfer und Leuchten wecken bei Tunern große Begehrlichkeiten. Doch nicht alles ist erlaubt, was das Tuner-Herz höher schlagen lässt. Die Experten von TÜV SÜD wissen, wovon man besser die Finger lässt.

Tunen, aber legal | Bild: TÜV Süd
Tunen, aber legal | Bild: TÜV Süd
Redaktion (allg.)

Das Internet und der Handel bieten ein umfangreiches Angebot von Auf- und Nachrüst-Sätzen. Aber längst ist nicht alles legal, was gefällt. Wer sich beim Verändern der Lichtanlage nicht penibel an die Vorschriften hält, dem drohen Bußgeld und Ärger mit der Versicherung. Nicht genehmigte Lampen sind zudem ein erheblicher Mangel, das heißt: keine Plakette bei der Hauptuntersuchung.

LED-Lampen: Prüfzeichen vorhanden?
Alles, was außen am Auto oder nach außen leuchtet, muss genehmigt sein und ein Prüfzeichen tragen“, sagt Karsten Graef von TÜV SÜD. „Das gilt sowohl für die Scheinwerfer und Leuchten selbst als auch für die Lichtquelle. Eine Glühlampe darf also nicht so einfach gegen Leuchtdioden ausgetauscht werden, selbst wenn der Sockel passt“, so Graef weiter. Solche sogenannten Retrofits sind in den meisten Fällen schlicht verboten. Es gibt allerdings inzwischen genehmigte LED-Retrofits für Halogen-Scheinwerferlampen, die eine rein deutsche Genehmigung haben. Erkennbar sind sie am Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), einer Wellenlinie und der dazugehörigen Genehmigungsnummer. Trotzdem gilt: Umbauten an der Lichtanlage generell lieber vorab mit der Fachwerkstatt besprechen.

Halogen- und Glühlampen: Nicht ohne E-Zeichen
Wer einen leicht bläulichen Schein mag, findet bei renommierten Herstellern ein großes Angebot an Lösungen. Ähnliches gilt für Tuning-Lampen, die mehr Licht versprechen. Sogar Oldtimer mit der Scheinwerferlampe R2 („Bilux“) können über eine legale Nachrüstlösung mit Halogentechnik ein zeitgemäßes Licht bekommen. Aber Achtung! Auf den Lampen muss in allen Fällen ein Genehmigungszeichen – landläufig auch als „E-Zeichen“ bekannt – angebracht sein. Das ist ein Kreis mit einem großen E und einer Zahl darin und zusätzlich einer Genehmigungsnummer. Das bestätigt, dass die Lichtquelle nach den Regelungen der UN-Organisation Economic Commission for Europe (ECE) geprüft und genehmigt ist.

Austausch ganzer Einheiten
Legal möglich ist ebenfalls der komplette Ersatz von Scheinwerfern und Leuchten, auch wenn diese einer anderen Lichttechnologie angehören. So gibt es für etliche Fahrzeugmodelle Umrüstsätze von Halogen auf Xenon oder LED. Auch dabei ist das Genehmigungszeichen auf dem Bauteil ein absolutes Muss.

Probleme mit der Versicherung
Der Einsatz von nicht genehmigten „lichttechnischen Einrichtungen“, wie es im Amtsdeutsch heißt, kann große Probleme bringen. „Die Betriebserlaubnis des Autos erlischt dabei“, sagt Karsten Graef. Dann droht nicht nur ein Bußgeld, sondern es kann zu Problemen mit der Haftpflichtversicherung kommen. Graef: „Bei einem Unfall kann die Versicherung Zahlungen verweigern oder Regressansprüche stellen, sofern der Unfall auf das Tuning zurückzuführen ist.“

Im schlimmsten Fall keine Plakette
Erscheinen Autos mit nicht genehmigten Lampen, Leuchten, Scheinwerfern oder nicht genehmigungsfähigen Umbauten an den lichttechnischen Einrichtungen bei der Hauptuntersuchung, wird das grundsätzlich mindestens als erheblicher Mangel eingestuft. „Der Prüfer muss dann die Plakette verweigern“, bestätigt Graef.   

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