Wenn Bello und Miezi mit auf Reisen gehen

Wer sich auch im Urlaub nicht von seinem vierbeinigen Lebensgefährten trennen will, muss einiges beachten. Chip, Tollwut-Impfung, Ausweis – Haustierbesitzer müssen einiges organisieren, bevor die Reise losgehen kann. Der ADAC erklärt, was für welches Tier auf Reisen notwendig ist.

Reisen mit Haustieren | Bild: Pexels.com
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Redaktion (allg.)

Das gilt für EU-Länder

Innerhalb der EU ist für Hunde und Katzen ein Heimtierausweis erforderlich, der neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer eine gültige Tollwutimpfung nachweisen muss. Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor der Abreise, eine Auffrischimpfung fristgerecht erfolgt sein. Außerdem gilt eine Chip-Pflicht für alle Tiere, die ab dem 3. Juli 2011 das erste Mal gekennzeichnet wurden. Hatte das Tier als Kennzeichnung vor diesem Stichtag bereits eine Tätowierung, die noch gut lesbar ist, muss es nicht neu gechippt werden. Allerdings verblassen Tätowierungen als Kennzeichnung auf der Haut der Tiere mit der Zeit und der Code im Fell kann nicht mehr mit dem Eintrag im Heimtierausweise verglichen werden.

Einige europäische Länder sind der EU gleichgestellt – so die Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Für die Einreise nach Nordirland gelten dieselben Bestimmungen wie für die Republik Irland. In Finnland, Irland, Nordirland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer erforderlich. Für andere Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche gibt es keine einheitlichen EU-Bestimmungen. Für diese Tiere gelten jeweils eigene Vorschriften.

Reisen mit Haustieren | Bild: pexels.com
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Leinenzwang beachten

Neben den Einreisebestimmungen gibt es Regeln, die im Urlaubsalltag zu beachten sind: Oft herrscht Leinenzwang, so zum Beispiel in Italien und Spanien und auch in Dänemark bei Waldspaziergängen. In Spanien und Italien dürfen Hunde offiziell nicht mit ins Restaurant. In Portugal dürfen Hunde nicht in Busse und Straßenbahnen. In den meisten Anrainerstaaten am Mittelmeer sind Hunde während der Hauptsaison zumindest an den touristisch stark frequentierten Stränden nicht erlaubt. Häufig bieten die Urlaubsorte jedoch spezielle Hundeabschnitte an. Auskunft geben die jeweiligen Tourist-Infos.

Das gilt für Nicht-EU-Länder

Bei der Wiedereinreise verlangt die EU aus einzelnen Ländern einen Antikörpernachweis für Tollwut, z.B. aus Albanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, Thailand oder Südafrika. Urlauber müssen bereits vor der Abreise daran denken, einen Tollwutantikörpertest durchführen zu lassen (frühestens 30 Tage nach der Tollwutimpfung).

Und wenn die Fellnasen in die Luft gehen sollen?

Bei Flugreisen gilt: Nicht jede Airline gestattet Tiere, und auch die Transportbedingungen variieren. Für den Transport im Frachtraum gibt es spezielle Boxen, die der Besitzer zum Teil selbst besorgen muss. Auch ist die Anzahl der Tiere pro Flug begrenzt. Wichtig: Seit vergangenem Jahr transportiert die Lufthansa sogenannte stumpfnasige Rassen (z.B. Mops oder Perserkatze) aufgrund des Tierwohls nicht mehr im Frachtraum. Aber nicht jedes Tier darf mit in die Kabine.


Hier ist der fellige Freund willkommen
An Nord- und Ostsee gibt es viele Vierbeinerfreundliche Badestellen, die das Toben am Strand erlauben. So wurden beispielsweise in Dagebüll und Friedrichskoog, auf Sylt oder im Naturpark Westensee eigens Hundestrände ausgewiesen. Holland, Norwegen, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien oder Dänemark sind gut auf die Bedürfnisse von Urlaubern mit Hunden eingestellt. Neben zahlreichen tierfreundlichen Unterkünften werden hier sogar spezielle Hotels mit Futterservice und Agility-Parcours angeboten.

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