Unterweisung Mitarbeiter(in) nach §12 ArbSchG Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss der/die Mitarbeiter(in) vor dem erstmaligen Gebrauch eines Arbeitsmittels (gemäß §2 Abs 1 BetrSichV) und danach einmal jährlich unterwiesen werden. Die Unterweisungsinhalte sind zu dokumentieren. 50 Blatt und 50 Durchschläge pro Block DIN A6 mit Abheftlochung Selbstdurchschreibend Mit Einlegekarton Nichts mehr verpassen! Mit dem HUSS - Shop Newsletter sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Jetzt anfordern!