Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Pkw-Maut in Deutschland verstößt in ihrer geplanten Form gegen geltendes EU-Recht

Bert Brandenburg

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden. Die Pkw-Maut in Deutschland verstößt in ihrer geplanten Form gegen geltendes EU-Recht. Noch im Februar hat laut Pressestatement der BM Andreas Scheuer verkündet: EuGH Generalanwalt hält Pkw-Maut für rechtskonform.

Die vom damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt eingebrachte deutsche Pkw-Maut ist vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die deutsche Pkw-Maut verstößt damit gegen EU-Recht. Die geplante Abgabe sei diskriminierend, weil die wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf Autofahrern aus anderen EU-Staaten liege, entschied der EuGH. Hintergrund ist, dass deutsche Fahrzeughalter bei der Kfz-Steuer entlastet werden sollen. Die Richter gaben damit der Klage von Österreich statt, das die geplante Abgabe für diskriminierend hält.

Die Pkw-Maut sollte bereits ab Oktober 2020 für Deutsche auf Autobahnen und Landstraßen und für Ausländer nur auf den deutschen Autobahnen gelten sollen. Der EuGH erklärte das die Pkw-Maut eine mittelbare Diskriminierung darstelle und damit verstoße die Maut gegen die Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa.

Vor allem auf Druck der CSU war die Maut im Jahr 2015 beschlossen worden. Schon damals gab es große verfassungs- und europarechtliche Bedenken. Österreich zog vor Gericht und hat nun Recht bekommen. Dass die Pläne in Deutschland nun von der großen Koalition weiterverfolgt werden, gilt als nahezu unwahrscheinlich.